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Exam Office

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Inhaltsverzeichnis

[1. Prüfungen Sommersemester 2013]
[2. Studienfachberatung ]
[3. Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen]
[4. Prüfungsvoraussetzungen für den Diplomstudiengang Informatik PO 2010]
[5. Information zur Modulnotenberechnung Diplomstudiengang Informatik PO 2010]
[6. Weitere Hinweise]
[7. Information zum Studentenausweis!]
[8. Diplom- und Bakkalaureatsstudiengang Informatik und Medieninformatik - Prüfungsordnung 1998/2000 und 2004]
[9. Übergangsregelungen und Äquivalenzliste für die Studiengänge Informatik und Medieninformatik - Prüfungsordnung 2004]
[10. Inkrafttreten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) am 01.01.2009]

Willkommen: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen über die geltenden Prüfungs- und Studienordnungen, die aktuellen Prüfungstermine, die Klausurergebnisse, alle wichtigen Formulare sowie einen Überblick über die angebotenen Lehrveranstaltungen.

     

1. Prüfungen Sommersemester 2013

Prüfungszeitraum Kernprüfungszeit
22.07.2013 bis 16.08.2013

Einschreibzeit für Prüfungen an der Fakultät Informatik
Mo 17.06.2013 bis Mi 03.07.2013
Informationen zur Prüfungsanmeldung und Einschreibung finden Sie hier.

Bitte beachten: Die Prüfungseinschreibung für die schriftlichen Klausuren erfolgt online über http://www.jexam.de/ . Es muss kein Nachweis über die Prüfungsanmeldung im Prüfungsamt abgegeben werden. Die Online-Anmeldung ist verbindlich. Eine Abmeldung ist bis 3 Werktage (einschl. Samstag) vor dem Prüfungsdatum online möglich. Danach ist ein Prüfungsrücktritt nur auf Antrag an den Prüfungsausschuss möglich.

     

2. Studienfachberatung

Für Fragen zur Bewerbung, zur Studienplanung, Beantragung von Studiengangswechsel und/oder Studienorganisation wenden Sie sich an die zuständigen Studienfachberater.

Studienfachberater

     

3. Allgemeine Prüfungsvoraussetzungen

Sie bekommen nur die Prüfungen zur Einschreibung angezeigt, für die Sie alle Voraussetzungen erfüllen. Fehlt eine Prüfung, für die Sie ihrer Meinung nach alle Voraussetzungen erfüllen, so wenden Sie sich per E-Mail an die in jExam angegebene Supportadresse. Geben Sie ihren vollständigen Namen, ihre Matrikelnummer, ihren Studiengäng und die betreffende(n) Prüfung(en) an.

     

4. Prüfungsvoraussetzungen für den Diplomstudiengang Informatik PO 2010

In den Modulbeschreibungen stehen Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Modulen. Konkrete formale fachliche Voraussetzungen sind jeweils im §26 der Prüfungsordnung definiert.

§ 26 Fachliche Voraussetzung für die Diplomprüfung

(2) Die in § 27 Abs. 2, Ziffer 1, 3 und 4 aufgeführten Module sind fachliche Voraussetzungen für alle weiteren Modulprüfungen der Diplomprüfung mit Ausnahme der in § 27 Abs. 2, Ziffer 2, 5, 6, 10, 14 und 15 aufgeführten Module.

Die Module

  • Einführung in die Mathematik für Informatiker D-110
  • Algorithmen und Datenstrukturen D-210
  • Einführungs- und Programmierpraktikum D-220

müssen bestanden sein, um für alle anderen Module außer

  • Mathematische Methoden für Informatiker D-120
  • Programmierung D-230
  • Softwaretechnologie D-240
  • Informations- und Kodierungstheorie D-310
  • Rechnerarchitektur B-330
  • Technische Grundlagen und Hardwarepraktikum D-420

zugelassen zu werden. Siehe Prüfungsordnung

     

5. Information zur Modulnotenberechnung Diplomstudiengang Informatik PO 2010

Die Modulnotenberechnung für den Diplomstudiengang Informatik PO 2010 wurde jetzt bei jExam durchgeführt. Die Modulnotenberechnung für die Bachelorstudenten wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Bitte lesen Sie dazu die Information im Blog von jExam.

  • was ist bei der Modulberechnung zu beachten
  • wie wird eine Modulnote berechnet, wenn ein Modulteil angetreten wurde

     

6. Weitere Hinweise

Wenn Sie Probleme mit Ihrem Login oder der Registrierung bei jExam haben, wenden Sie sich bitte an den technischen Support von jExam.

     

7. Information zum Studentenausweis!

Ab SS 2011 bitten wir alle Studenten für die Beantragung Vordiplom, Zulassung zur Abschlussprüfung und Zulassung zu mündlichen Prüfungen eine Immatrikulationsbescheinigung bei sich zu führen. Der neue Studentenausweis enthält leider nicht mehr die Daten die hierfür benötigt werden. (Studiengang, Fachsemester)

     

8. Diplom- und Bakkalaureatsstudiengang Informatik und Medieninformatik - Prüfungsordnung 1998/2000 und 2004

Information zur Studiendauer für Studenten der Studiengänge Informatik und Medieninformatik nach der PO 1998 und 2004

Nach dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt:
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.

Kurz: (Regelstudienzeit + 4 Semester + 2 Semester)

Für den Bakkalaureatsabschluss nach PO 1998/2004 bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 12 Semester (ohne Urlaubssemester).

Für den Diplomabschlussabschluss nach PO 1998/2004 bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 15 Semester (ohne Urlaubssemester).

Bis Ende des 15. Fachsemesters muss der Antrag auf Zulassung zur Verteidigung der Bakkalaureats- bzw. Diplomarbeit gestellt sein, auch wenn noch nicht alle Prüfungsleistungen abgelegt sind. Wer über die maximale Studiendauer seines Abschlusses kommt muss einen Antrag auf Verlängerung der Prüfungsfrist beim Prüfungsausschuss stellen. Informationen dazu erhalten Sie im Prüfungsamt.

     

9. Übergangsregelungen und Äquivalenzliste für die Studiengänge Informatik und Medieninformatik - Prüfungsordnung 2004

Studenten der Diplom- und Bachelorstudiengänge Prüfungsordnung 2004 beachten bitte die Übergangsregelungen Mathematik

Vom Prüfungsausschuss Informatik und Medieninformatik wurden folgende Übergangsregelungen für die Diplomstudiengänge Informatik und Medieninformatik (Prüfungsordnung bis 2004) beschlossen.

Wenn eine Prüfung im Diplomstudiengang nicht mehr angeboten wird, können folgende Modulprüfungen/ Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs stattdessen abgelegt werden:

Für Studierende, die in ein höheres Fachsemester des neuen Bachelor-Studiums (ab WS 09/10)eingestuft wurden:

Bei Fragen zu diesen Beschlüssen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Studienfachberater .

     

10. Inkrafttreten des neuen Sächsischen Hochschulgesetzes (SächsHSG) am 01.01.2009

Änderung der Rechtslage bezüglich 2. Wiederholungsprüfungen

Am 01.01.2009 ist das neue Sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des SächsHSG ändert sich die Rechtslage hinsichtlich der Gewährung von 2. Wiederholungsprüfungen.Gemäß § 35 SächsHSG ist die Absolvierung einer 2. Wiederholungsprüfung nunmehr zum nächstmöglichen Prüfungstermin zulässig. Begrenzt ist der zweite Wiederholungsversuch aber zeitlich auf den nächstmöglichen Prüfungstermin. Der nächstmögliche Prüfungstermin ist die jeweils nächste Prüfungsperiode, in der die betroffene Prüfung das nächste Mal regulär angeboten wird.

Für alle Prüfungen ab dem 01.01.2009 muss kein Antrag auf eine 2. Wiederholungsprüfung mehr gestellt werden. Auf einen förmlichen Antrag wird verzichtet. Bereits die Anmeldung zu einer 2. Wiederholungsprüfung wird als Antrag verstanden. Die betreffenden Studenten können sich ab sofort über das Online-Einschreibsystem jExam anmelden.

Außerdem möchten wir auf die neue Regelung in § 20 des SächsHSG aufmerksam machen. Danach ist es für jeden Studenten nunmehr möglich, auch in einem Beurlaubungssemester Studien- und Prüfungsleistungen zu erbringen.

Last modified: 19th Jun 2013, 2.15 PM
Author: Andrea Bandura

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