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Studiengänge

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Erasmusstudium

Teilnahmevoraussetzungen

Für die Teilnahme und Förderung am ERASMUS - Programm sind folgende Kriterien zu erfüllen:

  • ausreichende Kenntnisse der Sprache, in der die zu besuchenden Lehrveranstaltungen gehalten werden
  • Staatsangehörige/r der EU- oder anderer Staaten, die Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum sind oder der assoziierten Länder / bzw. sie haben eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis - Staatsangehörige aus Luxemburg oder Liechtenstein werden ausschließlich aus Mitteln der Nationalen Agentur ihres Heimatlandes gefördert
  • bisher noch keine Teilnahme am ERASMUS-Programm
  • Teilnahme ist nur an solchen Austauschprogrammen möglich, die für den betreff. Fachbereich ausgeschrieben sind
  • Mindestens das erste Studienjahr muss erfolgreich abgeschlossen sein
  • das Auslandsstudium stellt einen integralen Bestandteil des Studienganges an der Heimathochschule dar
  • an der TU Dresden in einem Studiengang eingeschrieben, der zu einem Hochschulabschluss (bis einschließlich Promotion) führt

 

Mobilitätsbeihilfe

  • Die Dauer des Aufenthalts kann zwischen 3 und 12 Monaten betragen, je nach Vereinbarung.
  • Für jeden bestätigten Teilnehmer am ERASMUS-Programm (ohne Unterscheidung, ob BAföG-berechtigt oder nicht) wird eine Mobilitätsbeihilfe (monatlich zwischen 100 und 200 €) gewährt
  • Die Höhe der Mobilitätshilfe kann nur im Verlauf eines Studienjahres bewilligt werden
  • Im Rahmen von ERASMUS werden nur Praktika gefördert, die mit einem mindestens dreimonatigen Studienaufenthalt vor oder nach dem Praktikum verbunden sind und an der Heimatschule als fester Bestandteil des Studiums anerkannt werden.
  • Auszahlung in einer Rate zu Beginn des Auslandaufenthaltes - Mitteilung über Stipendienhöhe erfolgt vor Antritt des Auslandaufenthaltes
  • BAföG-berechtigte Studierende sollen für den Auslandsaufenthalt mit SOKRATES/ ERASMUS BAföG in Anspruch nehmen. Seit der BAföG-Novelle im Jahre 2001 und der damit verbundenen Anpassung der Verwaltungsvorschriften, die im Dezember 2001 auch schriftlich veröffentlicht wurden, bleiben EU-Zuschüsse auf das BAföG anrechnungsfrei. Wendet euch mit konkreten Fragen bitte an das Servicebüro Studienfinanzierung des Studentenwerkes Dresden.

 

Anerkennung von Studienleistungen/ECTS

ECTS (European Credit Transfer System) ist ein Anrechnungssystem für erbrachte Studienleistungen. Es basiert auf der Zuweisung und Übertragung von akademischen Anrechnungspunkten und wurde in einem Pilotprojekt von 145 Hochschulen der EU und der EFTA im Rahmen von ERASUMUS entwickelt und erprobt. Es soll die akademische Anerkennung von Studienleistungen zwischen den europäischen Partnerhochschulen durch wirksame und allgemein anwendbare Mechanismen erleichtern und unterstützen.

In Dresden nehmen zur Zeit folgende Fakultäten bzw. Disziplinen am ECTS teil:

Psychologie, Biologie, Chemie, Mathematik, Physik, Sprach- und Literaturwissenschaften, Bauingenieurwesen, Architektur, Maschinenwesen, Elektrotechnik, Informatik, Forstwissenschaft, Wasserwesen, Verkehrswissenschaften. Wirtschaftswissenschaften, Jura, Medizin und die Philosophische Fakultät-

Die Grundprinzipien von ECTS sind:

  • Für jede einzelne Lehrveranstaltung an der ausländischen Gastinstitution wir auf der Grundlage eines einjährigen Studienpensums von 60 Anrechnungspunkten eine bestimmte Anzahl von ECTS-Punkten vergeben.
  • Die Hochschulen bereiten ein Informationspaket vor, in dem alle Lehrveranstaltungen, an denen die ERASMUS-Studenten teilnehmen können, mit den jeweiligen ECTS-Punkten aufgeführt und inhaltlich beschrieben sind.
  • Vor der Abreise unterzeichnen die Heimat- und Gasthochschule und der Student/ die Studentin ein "Studienabkommen" (Learning Agreement), in dem der Studienplan für den Auslandsaufenthalt und dessen Anerkennung an der Heimathochschule festgelegt ist.
  • Alle an der Gasthochschule erfolgreich abgeschlossenen Lehrveranstaltungen werden mit der Bezeichnung des Kurses und den erzielten Anrechnungspunkten angegeben.
  • Die Heimathochschule erkennt die an der Gasthochschule erzielten Studienleistungen an, so dass selbige einen vergleichbaren Studienabschnitt an der Heimathochschule ersetzten.

Anmerkung: Die Regelung der akademischen Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen erfolgt nicht an allen Hochschulen und nicht in allen Disziplinen automatisch bzw. mit Hilfe des ECTS. Aufgrund der unterschiedlichen Studiensysteme wird den Studierenden grundsätzlich dringend empfohlen, vor ihrem Auslandsaufenthalt mit dem jeweiligen Programmbeauftragten über die Anerkennung ihrer Studienleistungen zu sprechen.

 

Auswahlkriterien

Auf Seiten des Erasmusbeauftragten werden die Bewerbungen um einen Austauschplatz wie nach folgenden Kriterien bewertet

  • Fachliche Kriterien 30 %
    (Welche fachlichen Studienschwerpunkte wollen Sie an der Gastuniversität setzten? Wie ergänzt dies Ihren bisherigen Studienverlauf? Wie ist Ihre fachliche Begründung für die an der Gastuniversität gewählten Kurse?)
  • Bisherige Studienleistungen 30%
    (Wie sind Ihre bisherigen Studienleistungen im Vergleich zu Ihrer Kohorte einzuschätzen? Sind Sie in der Regelstudienzeit?)
  • Gesamteindruck Ihrer Bewerbung 30%
    (Wie überzeugend ist Ihr Anschreiben? Wie ist die Form Ihrer Bewerbung?)
  • Soziales Engagement, Härtefälle etc. 10%
    (Bringen Sie sich neben Ihren Studium für studentische, soziale Zwecke etc. ein? Gibt es persönliche Gründe die einen Härtefall begründen?)
Stand: 15.1.2013, 12:21 Uhr
Autor: René Balzer

Kontakt
Erasmuskoordinator Fakulät Informatik:
Prof. Dr. Christof Fetzer

E-Mail:E-Mail-Kontaktformular

Bei Fragen zur Koordination oder zu Anträgen wenden Sie sich bitte an:
Frau Thordis Kombrink

E-Mail:E-Mail-Kontaktformular