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Studiengänge

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FAQ - Antworten auf häufig gestellte Fragen

Allgemeines/Studienorganisation

[Ich bin umgezogen, wie kann ich das melden?]
[Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen, was muss ich tun?]
[Ich möchte den Studiengang wechseln, was muss ich beachten?]
[Wann beginnt die Prüfungszeit und wie lange geht sie?]
[Ich will ein Semester oder länger ins Ausland und dort studieren, was muss ich beachten?]
[Wie lange darf man überhaupt studieren?]
[Ich habe mein Studium abgeschlossen, wann werde ich exmatrikuliert?]
[Ich stehe derzeit kurz vor dem Abschluß meines Bachelor-Studium und würde gern ein Master-Studium anschließen. Welche Möglichkeiten habe ich?]
[Ich bin über die 80%-Regelung in einem der Master-Studiengänge immatrikuliert. Muss ich etwas beachten?]
[Was sind eigentlich Lernräume?]
[Was hat es mit dem Einführungs- bzw. Einführungs- und Programmierpraktikum auf sich?]
[Was muss ich über die Matheprüfung wissen?]
[Wo finde ich die Immatrikulationsordnung der TU Dresden?]
[Wer ist mein Studienfachberater?]

Studienablauf

[In den Modulbeschreibungen stehen Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Modulen. Was passiert, wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle?]
[Wann bekomme ich die Leistungspunkte in einem Modul und bekomme ich weniger Leistungspunkte, wenn ich eine schlechtere Note habe?]
[Ich habe gesehen, dass ein und dieselbe Lehrveranstaltung in verschiedenen Modulen mit wahlpflichtigem Inhalt angeboten wird. Kann ich diese dann auch zweimal besuchen und prüfen lassen?]
[Wann kann ich meine Bachelor-Arbeit beginnen?]
[Wann kann ich meine Master-Arbeit beginnen?]
[Wann kann ich meine Diplomarbeit beginnen?]
[Kann ich meine Abschlussarbeit extern (z.B. in einer Firma) schreiben?]
[Was ist AQua und muss ich da auch mitmachen?]

Prüfungen/Prüfungsleistungen

[Ich studiere im ersten Semester. Wie läuft das eigentlich mit den Prüfungen?]
[Wie kann ich mich für die Prüfungen anmelden?]
[Was ist bei Prüfungen in den Bachelor-Vertiefungsmodulen zu beachten?]
[Darf ich im Urlaubssemester Prüfungen machen?]
[Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden, was muss ich tun?]
[Ich möchte von einer Prüfung zurücktreten, was muss ich tun?]
[Was ist ein Freiversuch?]
[Was muss ich tun, um eine Prüfungsleistung als Freiversuch registriert zu bekommen?]
[Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, wann muss/kann ich sie wiederholen?]
[Was ist eigentlich Kompensation von Prüfungsleistungen?]
[Ich habe eine Prüfung endgültig nicht bestanden, wann werde ich exmatrikuliert?]
[Ich möchte mir Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Wie funktioniert das?]

Finanzielles/BAföG

[Ich brauche eine Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5), wo bekomme ich diese her?]
[Ich möchte gern Studentische Hilfskraft (SHK) werden. Welche Möglichkeiten habe ich?]

Ich bin umgezogen, wie kann ich das melden?

Änderungen der Anschrift oder Telefonnummer können über das HISQIS Modul POS einfach online getätigt werden. Die Anmeldung erfolgt mit Ihrem ZIH-Login. Beachten Sie allerdings bitte, dass die angebenden Funktionen zum Studienmanagement (an- und abmelden von Prüfungen etc.) weiterhin für die Studierenden der Fakultät Informatik über jExam laufen.
     

Ich möchte ein Urlaubssemester beantragen, was muss ich tun?

Als allererstes sollten Sie sich mit Ihrem Studienfachberater bezüglich Ihrer Beurlaubung unterhalten und sich zusätzlich auf den Seiten des Immatrikulationsamtes zum Thema informieren. Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie dann fristgemäß (innerhalb des jeweiligen Rückmeldezeitraums) beim Immatrikulationsamt abgeben. Eine nachträgliche Beurlaubung für bereits absolvierte Fachsemester ist nicht möglich.
     

Ich möchte den Studiengang wechseln, was muss ich beachten?

Auch hier ist der erste Rat, sprechen Sie vor dem Wechsel mit Ihrem Studienberater. Wenn Sie in einen Studiengang an er Fakultät Informatik wechseln möchten, dann finden Sie die notwendigen Informationen hier. Bitte beachten Sie unbedingt die Fristen für den Studiengangswechsel. Es gelten die jeweiligen Bewerbungsfristen.
Wichtig ist, dass der Wechsel nur genehmigt werden kann, wenn Sie KEINE für den Abschluss des gewählten Studiengangs erforderliche Prüfung endgültig nicht bestanden haben. Wird der Wechsel genehmigt, werden auch Fehlversuche von gleichen Modulprüfungen übernommen. Lassen Sie sich im Zuge Ihres Studiengangswechsels Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen, so erfolgt damit ebenfalls eine Anrechnung von entsprechenden Studienzeiten. D.h. lassen Sie sich beispielsweise Leistungen im Umfang von 25 LP anrechnen, erfolgt die Anrechnung von einem Fachsemester.
     

Wann beginnt die Prüfungszeit und wie lange geht sie?

Die Prüfungszeit an der Fakultät Informatik beginnt in der Regel immer am Anfang der vorlesungsfreien Zeit und dauert ca. vier Wochen.
Beachten Sie aber bitte, dass das Einführungspraktikum in den Bachelor-Studiengängen Informatik und Medieninformatik bzw. das Einführungs- und Programmierpraktikum im Diplomstudiengang Informatik nach der Prüfungszeit als Blockpraktikum in den Semesterferien absolviert werden. Da mündliche Prüfungen von den Studierenden selbst koordiniert werden, sind sie terminlich unabhängig vom üblichen Prüfungszeitraum.
     

Ich will ein Semester oder länger ins Ausland und dort studieren, was muss ich beachten?

Beginnen Sie mit der Planung ihres Auslandsaufenthaltes rechtzeitig, d.h. ca. 1½ bis 2 Jahre vorher. Erster Ansprechpartner für die Planung ihres Auslandsaufenthaltes ist das Akademische Auslandsamt. Hier finden Sie Informationen zu Möglichkeiten eines Auslandsaufenthaltes, Stipendien- und Förderprogramme, Praktika im Ausland, etc. Konkrete Informationen zum ERASMUS-Austauschprogramm sind auf den Seiten des Erasmusbeauftragten der Fakultät Informatik zu finden.

Generell sollten Sie allerdings folgende Punkte klären:


     

Wie lange darf man überhaupt studieren?

Nach dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz (SächsHSG) § 35 Abs. 4 gilt:
Eine Abschlussprüfung, die nicht innerhalb von 4 Semestern nach Abschluss der Regelstudienzeit abgelegt worden ist, gilt als nicht bestanden. Eine nicht bestandene Abschlussprüfung kann innerhalb eines Jahres einmal wiederholt werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt sie als nicht bestanden; die Zulassung zu einer zweiten Wiederholungsprüfung ist nur auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungstermin möglich. Eine weitere Wiederholungsprüfung ist nicht zulässig.

Kurz: (Regelstudienzeit + 4 Semester + 2 Semester)
Für unsere Bachelor-Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von 6 Semestern bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 12 Semester (ohne Urlaubssemester).
Für unsere Master-Studiengänge mit einer Regelstudienzeit von 4 Semestern bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 10 Semester (ohne Urlaubssemester).
Für unseren neuen Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 10 Semestern bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 16 Semester (ohne Urlaubssemester).
Für unseren alten Diplomstudiengang mit einer Regelstudienzeit von 9 Semestern bedeutet dies eine maximale Studiendauer von 15 Semester (ohne Urlaubssemester).
     

Ich habe mein Studium abgeschlossen, wann werde ich exmatrikuliert?

Sofern Sie nicht selbst einen Antrag auf Exmatrikulation stellen, in dem Sie selbst ein Exmatrikulationsdatums angeben können (Achtung, eine rückwirkende Exmatrikulation ist nicht möglich) werden Sie vom Immatrikulationsamt i.d.R. zum Ende des Semesters exmatrikuliert. Weitere Information zum Thema finden Sie auch auf den Seiten des Immatrikulationsamtes.
     

Ich stehe derzeit kurz vor dem Abschluß meines Bachelor-Studium und würde gern ein Master-Studium anschließen. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie können sich, sobald Sie mindestens 80% aller erforderlichen Prüfungsleistungen im Bachelor-Studiengang erbracht haben, für ein Studium in einem der Master-Studiengang an der Fakultät Informatik der TU Dresden bewerben. Bitte beachten Sie dafür die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen unter [Master Informatik] / [Master Medieninformatik]! Sollten Sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, dann stellen Sie einen Antrag zur Feststellung der Eignung [Master Informatik] / [Master Medieninformatik]. Beachten Sie bitte auch die auf den Webseiten angegebenen Hinweise zum Eignungsfeststellungsverfahren!
Auch wenn es die Möglichkeit gibt, sich in den Master-Studiengang immatrikulieren zu lassen, obwohl erst 80% der regulären Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind, sollten Sie bedenken, dass Sie im ersten Semester Ihres Master-Studiums ggf. eine doppelte Belastung haben werden: einerseits müssen Sie die fehlenden Prüfungsleistungen Ihres Bachelor-Studiums erbringen und andererseits startet das Master-Studium mit Lehrveranstaltungen. Gerade in den Master-Studiengängen werden viele Lehrveranstaltungen nur alle zwei Semester angeboten. Somit verlängert sich evtl. Ihr Studiumsende, wenn Sie auf Grund der Prüfungslast des Bachelor-Studiums entscheiden, diese Lehrveranstaltungen im Master-Studium um ein Jahr zu verschieben.

     

Ich bin über die 80%-Regelung in einem der Master-Studiengänge immatrikuliert. Muss ich etwas beachten?

Wenn Sie über die 80%-Regelung in den Master-Studiengang immatrikuliert sind, dann heißt dies, dass Sie sowohl im Bachelor-Studiengang als auch im Master-Studiengang immatrikuliert sind. Dies soll Ihnen die Möglichkeit geben, innerhalb eines Semesters die restlichen erforderlichen Prüfungsleistungen des Bachelor-Studienganges abzulegen. Beachten Sie, dass der Zeitrahmen von einem Semester eine strikte Zeitangabe ist! Verpassen Sie es, Ihr Bachelor-Studium innerhalb dieses einen Semesters abzuschließen, werden Sie vom Immatrikulationsamt automatisch aus dem Master-Studiengang exmatrikuliert. Es gibt in diesem Fall keine Prüfungsfristverlängerung!

     

Was sind eigentlich Lernräume?

Wahrscheinlich haben Sie entsprechende Aufsteller im Foyer der Fakultät Informatik gesehen. Lernräume dienen der aktiven Prüfungsvorbereitung und bieten Möglichkeiten der Konsultation - in erster Linie in den Pflichtmodulen der Bachelor-Studiengänge. Sie werden von den Professuren angeboten, die die zu prüfenden Lehrfächer verantworten. Ca. 2 Wochen vor der Prüfungszeit wird auf der "Studierenden"-Webseite eine Auflistung aller angebotenen Lernräume inklusive der Zeiten und Räume zur Verfügung gestellt.
     

Was hat es mit dem Einführungs- bzw. Einführungs- und Programmierpraktikum auf sich?

Für Bachelor-Studierende besteht das Einführungspraktikum aus dem RoboLab und ist ein benotetes Pflichtmodul des ersten Semesters. Für Diplomstudenten heißt das Modul Einführungs- und Programmierpraktikum und setzt sich aus dem RoboLab und einem Strategiespielpraktikum zusammen. Es ist ebenfalls ein benotetes Pflichtmodul des ersten Semesters.

RoboLab: Im RoboLab gibt es zwei Durchgänge. Die Einteilung in die RoboLab-Durchgänge erfolgt alphabetisch: A-Kem: 1. Durchgang, Ken-Z: zweiter Durchgang. Ein Wechsel zwischen den RoboLab-Durchgängen ist nicht möglich. Die RoboLab-Gruppen werden zufällig festgelegt, Wünsche sind nicht möglich.
Programmierpraktikum: Das Programmierpraktikum wird nur für Diplom-Studenten angeboten. Auch hierbei gibt es zwei Durchgänge, die zeitlich versetzt durchgeführt werden (also Ken-Z im ersten Durchgang, A-Kem im zweiten Durchgang).
     

Was muss ich über die Matheprüfung wissen?

Um zur Matheprüfung Ende Februar zugelassen zu werden, müssen Sie die Vorleistungen (die abzugebenden Hausaufgaben) bestanden haben. Wenn Sie sich sicher sind, dass Sie diese Vorleistungen bestanden haben, aber die Einschreibung zur Matheprüfung nicht in jExam erscheint und die Vorleistung auch nicht in jExam unter den Ergebnissen steht, dann wenden Sie sich bitte an Ihren Mathe-Übungsleiter.
Wenn Sie in der ersten Matheklausur eine 2,0 oder besser hatten, dann können Sie etwas ruhiger an die zweite Matheprüfung herangehen, da das Modul somit bereits bestanden ist. Es kann mit der zweiten Mathenote die Gesamt-Modulnote nur noch verbessern ;-)
     

Wo finde ich die Immatrikulationsordnung der TU Dresden?

Die Immatrikulationsordnung der Technischen Universität Dresden findet sich hier.

     

Wer ist mein Studienfachberater?

An der Fakultät Informatik gibt es unabhängig des gewählten Abschlusses für jedes Studienfach einen Studienfachberater. Dieser ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Studienorganisation, Studienplanung und Bewerbung. Die Kontaktdaten Ihres Studienfachberaters finden Sie hier.
     

In den Modulbeschreibungen stehen Voraussetzungen für die Teilnahme an bestimmten Modulen. Was passiert, wenn ich diese Voraussetzungen nicht erfülle?

Die Voraussetzungen, die in den Modulbeschreibungen definiert sind, sind inhaltliche Empfehlungen,jedoch keine formalen Voraussetzungen. Wenn in den Modulbeschreibungen auf Inhalte anderer Module verwiesen wird, dann sagt dies aus, dass es für das Verständnis des gewählten Moduls vorteilhaft ist, ein anderes Modul im Vorfeld gehört zu haben bzw. sich mit dessen Inhalt vertraut gemacht zu haben. Die Voraussetzungen werden zu Beginn des gewählten Moduls formal nicht abgeprüft. Konkrete formale fachliche Voraussetzungen sind jeweils im §26 der Prüfungsordnung definiert.
     

Wann bekomme ich die Leistungspunkte in einem Modul und bekomme ich weniger Leistungspunkte, wenn ich eine schlechtere Note habe?

Die Leistungspunkte eines Moduls werden nach dem Alles-oder-Nichts-Prinzip erworben. Ist die Modulprüfung bestanden, bekommen Sie die Leistungspunkte angerechnet, ist sie nicht bestanden, bekommen Sie die Leistungspunkte nicht angerechnet. Die Modulnote hat auf die Anzahl der Leistungspunkte keinen Einfluss.
     

Ich habe gesehen, dass ein und dieselbe Lehrveranstaltung in verschiedenen Modulen mit wahlpflichtigem Inhalt angeboten wird. Kann ich diese dann auch zweimal besuchen und prüfen lassen?

Nein, auf keinen Fall. Sie können ein und dieselbe Lehrveranstaltung innerhalb Ihres Studiums nur einmal einbringen. Die Möglichkeit eine Lehrveranstaltung in verschiedenen Modulen zu belegen, soll nur die Flexibilität des Studiums erhöhen. Es ist daher sehr ratsam, sich einen individuellen Studienplan zu erstellen, der auch diese Dinge berücksichtigt. Ihr Studienfachberater hilft Ihnen dabei gern.
     

Wann kann ich meine Bachelor-Arbeit beginnen?

Nach §26 der geltenden Prüfungsordnungen gibt es keine formalen Voraussetzungen für die Bachelor-Arbeit. Es ist aber sehr ratsam, dem empfohlenen Studienablaufplan zu folgen und die Bachelor-Arbeit erst nach Abschluss der Grundlagenfächer zu beginnen. Für die Verteidigung der Bachelor-Arbeit (Kolloquium) muss jedoch die Bachelor-Arbeit mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein.
     

Wann kann ich meine Master-Arbeit beginnen?

Im Master Informatik müssen vor Beginn der Master-Arbeit, also vor Ausgabe des Themas, mindestens die Modulprüfungen der gewählten Profilmodule mit mindestens "ausreichend" (4,0) bewertet worden sein. Auch hier gilt, vor der Verteidigung muss die Master-Arbeit mindestens mit "ausreichend" (4,0)bewertet worden sein.

Im Master Medieninformatik müssen vor Beginn der Master-Arbeit, also vor Ausgabe des Themas, mindestens 48 der 60 zu erbringenden Leistungspunkte der Vertiefungsmodule erbracht worden sein. Auch hier gilt, vor der Verteidigung muss die Master-Arbeit mindestens mit "ausreichend" (4,0)bewertet worden sein.

Im Master Distributed Systems Engineering müssen vor der Verteidigung der Master-Arbeit alle Pflichtmodule sowie die Master-Arbeit selbst mindestens mit "ausreichend" (4,0)bewertet worden sein.

Im Master Computational Logic müssen vor Beginn der Master-Arbeit mindestens 75 Leistungspunkte erworben worden sein.
     

Wann kann ich meine Diplomarbeit beginnen?

Im Diplomstudiengang Informatik (Immatrikulationsjahrgang ab 2010) setzt der Beginn der Diplomarbeit den Abschluss der Profilmodule voraus. Vor der Verteidigung der Diplomarbeit müssen 284 Leistungspunkte erbracht worden sein. D.h. zur Verteidigung, mit welcher ein Leistungspunkt erworben wird, darf zusätzlich noch bspw. das Vertiefungsmodul mit 15 Leistungspunkten fehlen. Natürlich muss auch hier vor der Verteidigung die Diplomarbeit mit min. "ausreichend" (4,0) bewertet worden ein. Die 29 Leistungspunkte für die Diplomarbeit werden bereits erworben, wenn die Arbeit min. mit "ausreichend" (4,0) bewertet wurde und zählen somit schon in die geforderten 284 LP hinein.
     

Kann ich meine Abschlussarbeit extern (z.B. in einer Firma) schreiben?

Prinzipiell ist es möglich, die Abschlussarbeit extern zu schreiben. Beachten Sie jedoch, dass diese Möglichkeit nicht von jedem Hochschullehrer unterstützt wird. Suchen Sie daher, möglichst bevor Ihre Pläne diesbezüglich ausgereift sind, einen Hochschullehrer an der Fakultät, dessen Fachgebiet einen Bezug zu dem angestrebten Thema der Abschlussarbeit hat und der einem solchen Vorgehen positiv gegenübersteht. Zudem benötigen Sie einen Betreuer an der Institution, an welcher Sie die Abschlussarbeit bearbeiten werden. Dieser muss in der Lage sein, die Leistungen der Arbeit fachlich und aus dem Blickwinkel wissenschaftlichen Anforderungen zu beurteilen.

     

Was ist AQua und muss ich da auch mitmachen?

AQua bedeutet Allgemeine Qualifikation und ist Bestandteil aller unserer modularisierten Studiengänge. Hier sollen Kenntnisse in überfachlichen Schlüsselkompetenzen sowie Sprachkentnisse erworben werden. Zwar versteckt sich AQua in den einzelnen Studiengängen in verschiedenen Modulen, gehört aber überall zum Pflichtbereich. Das Lehrangebot im AQua-Bereich ist hier gelistet. Anders als in den alten auslaufenden Diplomstudiengängen mit der verpflichtenden Allgemeinen Kompetenz, dürfen im AQua-Bereich nur die im Lehrangebot gelisteten Veranstaltungen für das jeweilige Modul eingebracht werden.
     

Ich studiere im (aller)ersten Semester. Wie läuft das eigentlich mit den Prüfungen?

Die Vorlesungszeit geht typischerweise bis in die erste Woche im Februar, danach haben Sie Zeit zur selbstständigen Prüfungsvorbereitung. In der vorlesungsfreien Zeit finden die Prüfungen statt sowie das Einführungs- bzw. Einführungs- und Programmierpraktikum.
Es wird zu den meisten Fächern Lernräume geben, deren Termine im Foyer auf Aufstellern rechtzeitig bekanntgegeben werden.
Prüfungen in den Bachelor-Studiengängen gibt es im ersten Semester für die folgenden Fächer/Module:

  • Einführung in die Mathematik 2,
  • Algorithmen und Datenstrukturen,
  • Einführungspraktikum,
  • Einführung in die Medieninformatik.
Die Prüfungen im erstem Semester für den Diplomstudiengang sind:
  • Einführungs- und Programmierpraktikum (1 und 2),
  • Einführung in die Mathematik 2,
  • Algorithmen und Datenstrukturen.
Die Prüfungen in Rechnerarchitektur und Technische Grundlagen finden laut Regel-Studienablaufplan nach dem zweiten Semester statt. Alle weiteren Zeitpunkte für Modulprüfungen können im jeweiligen Studienablaufplan (Bachelor Informatik, Bachelor Medieninformatik, Diplom Informatik) nachgeschlagen werden. Die konkreten Prüfungstermine finden sich unter diesem Link. Zu den Prüfungen muss man sich einschreiben. Detaillierte Informationen finden sich hier. In der Regel erfolgt die Einschreibung über jExam.
Bitte beachten Sie, dass der Einschreibungszeitraum zu den Prüfungen begrenzt ist. Eine spätere Einschreibung ist nicht ohne Weiteres möglich, dazu muss ein Antrag an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Das Austragen aus einer Prüfung kann hingegen bis 3 Werktage vor der Prüfung erfolgen.
     

Wie kann ich mich für die Prüfungen anmelden?

Für alle grundständigen Prüfungen läuft die Anmeldung i.d.R. über jExam. Die Anmeldung für Modulprüfungen mit wahlpflichtigem Inhalt (die Prüfung ist meist eine mündliche) erfolgt über das jeweilige Formular. Für die modularisierten Studiengänge erfolgt keine Anmeldung über das Prüfungsamt.
Der Prüfungstermin wird dann individuell mit dem Hauptprüfer selbst ausgemacht.
Ein Ablaufschema für mündliche Prüfungen in den Master-Studiengängen Informatik und Medieninformatik und im modularisierten Diplom-Studiengang Informatik ist hier zu finden.
     

Was ist bei Prüfungen in den Bachelor-Vertiefungsmodulen zu beachten?

Prüfungen in den Modulen INF-B-5*0 haben nicht den Charakter einer Komplexprüfung, sondern jede Lehrveranstaltung wird einzeln geprüft. Für jede Prüfungsleistung muss ein Leistungsnachweis erbracht werden. Die Modulnote wird vom Prüfungsamt auf Basis der vollständigen Leistungsnachweise und des entsprechenden Formulars ermittelt.

     

Darf ich im Urlaubssemester Prüfungen machen?

Ja, nach dem neuen Sächsischen Hochschulgesetz (§20 Abs. 3) dürfen auch im Urlaubssemester Studien- und Prüfungsleistungen erbracht werden. Die Beurlaubung wird aber dennoch nur in wichtigen Gründen genehmigt.
     

Ich möchte mich von einer Prüfung abmelden, was muss ich tun?

Regulär kann man sich ohne Angabe von Gründen bis drei Werktage (einschließlich dem Prüfungstag) vor einer schriftlichen und bis zwei Wochen vor mündlichen und sonstigen Prüfungsleistungen ohne Angabe von Gründen abmelden. Beispiel: Am Montag soll eine schriftliche Prüfung stattfinden, von der Sie sich abmelden wollen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Rücktritt von der Prüfung bis Donnerstag der vorherigen Woche, 23:59 Uhr, anmelden.
Haben Sie sich für die Prüfung von der Sie zurücktreten möchten über jExam angemeldet, könne Sie auch dort wieder abmelden. Haben Sie einen Prüfungstermin mit einem/r Hochschullehrer/in ausgemacht, so müssen Sie den Termin in der angegebenen Frist i.d.R. im jeweiligen Sekretariat absagen.
     

Ich möchte von einer Prüfung zurücktreten, was muss ich tun?

Ein Rücktritt von einer Prüfung liegt dann vor, wenn die Frist für das Abmelden ohne Angabe von Gründen bereits verstrichen ist. Der Rücktritt muss dem Prüfungsausschussvorsitzenden unverzüglich schriftlich mitgeteilt und glaubhaft gemacht werden. Weitere Hinweise zum Rücktritt finden Sie hier.
     

Was ist ein Freiversuch?

Wenn eine Modulprüfung vor dem im Studienablaufplan festgelegten Semester abgelegt wird, gilt sie als Freiversuch. Eine im Freiversuch nichtbestandene Modulprüfung gilt als nicht durchgeführt. Eine im Freiversuch bestandene Modulprüfung kann zur Verbesserung der Note zum nächsten regulären Prüfungstermin einmal wiederholt werden. Es zählt dann die bessere Note. Achtung, wenn Sie den nächsten regulären Prüfungstermin verstreichen lassen, ist eine Notenverbesserung nicht mehr möglich.
     

Was muss ich tun, um eine Prüfungsleistung als Freiversuch registriert zu bekommen?

In jExam werden alle Prüfungsleistungen als reguläre Prüfungsleistung hinterlegt. Wenn der erste Versuch (siehe [Was ist ein Freiversuch?]) als Freiversuch registriert werden soll, müssen Sie sich im Prüfungsamt melden. Die Mitarbeiter des Prüfungsamt prüfen, ob es sich bei der Prüfungsleistung um einen Freiversuch handelt und ermöglichen die Einschreibung für die reguläre Prüfung in jExam.

Ich habe eine Prüfung nicht bestanden, wann muss/kann ich sie wiederholen?

Modulprüfungen können innerhalb eines Jahres nach Abschluss des ersten Prüfungsversuchs einmal wiederholt werden. Wobei schriftliche Prüfungsleistungen an der Fakultät Informatik in der Regel jedes Semester angeboten werden. Die Möglichkeit zur Wiederholung für diese Prüfungen besteht also schon nach einem Semester. Eine zweite Wiederholung muss zum nächstmöglichen Prüfungstermin abgelegt werden.
Achtung, die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung ist nicht zulässig. Besteht eine Modulprüfung aus mehreren Prüfungsleistungen und haben Sie eine dieser Prüfungsleistungen nicht bestanden, die andere jedoch schon und ist die Modulnote (berechnet laut geltender Modulbeschreibung) min. "ausreichend" (4,0), dann kann die nicht bestandene Prüfungsleistung nicht wiederholt werden.
     

Was ist eigentlich Kompensation von Prüfungsleistungen?

Die Kompensation von Prüfungsleistungen bezieht sich auf Modulprüfungen mit mehreren Prüfungsleistungen. Soweit in den Modulbeschreibungen nicht anders angegeben, muss lediglich die gesamte Modulnote min. "ausreichend" (4,0) sein. Eine aus mehreren Prüfungsleistungen bestehende Modulprüfung kann bei entsprechender Gewichtung der Noten der einzelnen Prüfungsleistungen bestanden sein, auch wenn eine der Prüfungsleistungen nicht bestanden ist.
     

Ich habe eine Prüfung endgültig nicht bestanden, wann werde ich exmatrikuliert?

Das Immatrikulationsamt führt die Exmatrikulation von Amts wegen zum Semesterende durch.
     

Ich möchte mir Studien- und Prüfungsleistungen anrechnen lassen. Wie funktioniert das?

Formulare zur Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen finden Sie auf der jeweiligen Seite Ihres Studienganges unter diesem Link. Die Nachweise der erbrachten Studienleistungen sind im Original mit einzureichen bzw. bei Abgabe im Prüfungsamt vorzulegen. Der Prüfungsausschuss entscheidet, ob die fachliche Anerkennung von einem für das Fach verantwortlichen Hochschullehrer durchgeführt wird.
Für die Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen im Zuge eines Studiengangswechsels, beachten Sie bitte die Hinweise auf dieser Seite.
     

Ich brauche eine Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5), wo bekomme ich diese her?

Wenn Sie vom BAföG-Amt aufgefordert werden, die Bescheinigung nach §48 BAföG (Formblatt 5) einzureichen, dann legen Sie bitte das Formblatt 5 mit ausgefülltem Kopf bitte im Prüfungsamt vor. Unser Prüfungsamt ergänzt die fehlenden Angaben und die Bescheinigung wird vom entsprechenden Prüfungsausschuss je nach Stand der erbrachten Leistungen bestätigt.
Für die seit 2009 eingeführten Studiengänge, werden die bereits erbrachten Leistungspunkte als Grundlage für eine Bestätigung des Formblatts 5 verwendet. Haben Sie in Ihrem Fachsemester mindestens 80% der nach regulärem Studienablaufplan möglichen zu erwerbenden Leistungspunkte erworben (LPmax), so wird Ihnen bestätigt, dass sie die "üblichen" Leistungen erbracht haben (siehe untenstehende Tabelle). Dies soll die Tatsache berücksichtigen, dass besonders im Falle von Modulen, die sich über mehrere Semester erstrecken, die Leistungspunkte erst mit Bestehen der entsprechenden Modulprüfung am Ende des jeweiligen Moduls erworben werden. Siehe auch hier.

Studiengang 3. Semester 4. Semester 5. Semester
  LPmax 80% LPmax 80% LPmax 80%
Bachelor Informatik 81 65 120 96 150 120
Bachelor Medieninformatik 85 68 117 94 150 120
Diplom Informatik 87 70 121 97 129 103
Master Informatik 90 72 - - - -
Master Medieninformatik 90 72 - - - -

     

Ich möchte gern Studentische Hilfskraft (SHK) werden. Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie suchen einen Tutoren- oder SHK-Job? Schauen Sie doch mal hier, ob da was für Sie dabei ist. SHKs verdienen zur Zeit nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder 8,28€ pro Stunde.
     

Stand: 30.4.2013, 16:22 Uhr
Autor: Dipl.-Medieninf. Kathleen Ebel

Kontakt
Dr.-Ing.
Katrin Borcea-Pfitzmann

Tel.: +49 (0) 351 463-38414
Fax: +49 (0) 351 463-3 8255
E-Mail-Kontaktformular

Studienberatung der Fakultät Informatik




Informatik:
Dr.-Ing. Steffen Köhler
Tel.: +49 (0) 351 463-38452
E-Mail:E-Mail-Kontaktformular



Medieninformatik:
Dr.-Ing. Wilfried Mascolus
Tel.: +49 (0) 351 463-38386
Fax: +49 (0) 351 463-38396
E-Mail:E-Mail-Kontaktformular



Informationssystemtechnik:
Dr.-Ing. Steffen Köhler
Tel.: +49 (0) 351 463-38452
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Lehramt:
Dr. rer. nat. Bettina Timmermann
Tel.: +49 (0) 351 463-38326
Fax: +49 (0) 351 463-38504
E-Mail:E-Mail-Kontaktformular



Computational Logic:
Prof. Dr. rer. nat. habil. Steffen Hölldobler
Tel.: +49 (0) 351 463-38340
Fax: +49 (0) 351 463-38342
E-Mail:E-Mail-Kontaktformular



Computational Engineering / Distributed Systems Engineering:
Prof. Dr. Christof Fetzer
E-Mail:E-Mail-Kontaktformular