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Institute of Systems Architecture

Beschaffung / Inventar

Hinweise zur Beschaffung und dem Inventar am Institut Systemarchitektur

Die Technische Universität Dresden ist als Körperschaft öffentlichen Rechts an das jeweils geltende Vergaberecht gebunden. Aufträge können nicht frei, sondern nur unter Beachtung der jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften vergeben werden - einschließlich der Konsequenzen, die sich aus der Anwendung dieser Vorschriften für das Zustandekommen des Vertrages und der Vertragsbestandteile ergeben.

Diese Beschaffungsrichtlinie gilt für alle Struktureinheiten der TU Dresden, ausgenommen der Medizinischen Fakultät. Sie soll als Arbeitsgrundlage alle Anwender dahingehend unterstützen, fehlerfreie Vergabeverfahren durchzuführen und Waren und Leistungen effizient zu beschaffen. (Rundschreiben D1/8/11)

Für Mitarbeiter, die Spenden künftige einwerben oder Sponsoring-Verträge abschließen möchten, dient das Rundschreiben D1/6/07, als interner Leitfaden.

Last modified: 4th Aug 2014, 8.47 AM
Author: Dipl.-Ing. Silvia Labuschke

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